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Hauskauf-Check Festpreis 340 € (incl. MwSt.)

Für EFH, MFH, DHH, RH und Eigentumswohnungen bis 300 m² Gesamtwohnfläche 




Was kostet die Immobilie nach dem Kauf ?   

Mit professionellen Messgeräten können wir Schwachstellen vom Keller bis zum Dach erkennen, so lassen sich die späteren Kosten gut einschätzen.





Versteckte Baumängel, so bleiben Ihnen teure Überraschungen erspart. 

Rund 86 % der momentan zum Verkauf angebotenen Immobilien haben erhebliche Baumängel, weil nötige Werterhaltungsmaßnahmen unterlassen wurden. 

Äußerst risikoreich sind verbastelte Heimwerker-Immobilien, auch Schadenskosmetik oder Pinselsanierungen, hier soll Kaufinteressenten eine tadellose Immobilie repräsentiert werden, später wird es dann richtig teuer.       

Bei unserer 2-stündigen Prüfung erfahren Sie alles über den Zustand der Immobilie und die Wertminderung durch Baumängel sowie eine überschlägige Kosteneinschätzung für alle nötigen (kurz,- bis langfristigen) Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen.

Wer beim Hauskauf auf einen Sachverständigen verzichtet ist selbst schuld.

Gehen Sie kein Risiko ein, lassen Sie die Immobilie auf bauliche Mängel hin prüfen und den Zustand von einem unabhängigen Sachverständigen einschätzen.

Teurer Überraschungen vermeiden:  


  1. Wer nach dem Kauf keine teuren Überraschungen erleben will, der lässt die Immobilie vorher prüfen, denn alle Baumängel sind wertmindernd. Schon so lassen sich bei den Preisverhandlungen schnell einige tausend Euro einsparen.
  2. Wesentlich geeigneter und zudem auch viel preisgünstiger für die meisten Bestandsimmobilien ist eine angemessene Sanierung mit traditionellem Handwerk sowie in der nachhaltigen Bauwerkserhaltung zu finden, wobei eine ganz gezielte,  energetische Optimierung natürlich schon immer die wirtschaftlichste Lösung war.


Die häufigsten Irrtümer über das Heizungsgesetz nach dem Hauskauf 2024

Das Gebäudeenergiegesetz wurde kürzlich im Bundestag verabschiedet und tritt 2024 in Kraft. Muss die Ölheizung immer raus und die Wärmepumpe rein? Die neuen Regeln des Heizungsgesetzes zu verstehen ist nicht einfach, vieles wird heiß diskutiert.



Mythos 1  

Der Betrieb alter Gas- und Ölheizungen ist nicht mehr erlaubt.

Falsch:

Erst ab 2045 ist er pauschal verboten. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, auch abhängig von der Wärmeplanung der Kommunen. 

Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiter erlaubt.  

Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut, muss dafür sorgen, dass die Anlage ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzt. Für die Übergangszeit von fünf Jahren kann jede Art fossiler Heizung eingebaut werden.




Mythos 2 

In Neubauten muss zwingend eine Wärmepumpe eingebaut werden.

Falsch:

Möglich sind in Neubaugebieten alle Optionen, die die sogenannte 65-Prozent-Regel erfüllen, also zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe.



Mythos 3  

Ein altes Haus, das man kauft oder erbt, muss man komplett sanieren.

Falsch:

Niemand ist zu einer Sanierung verpflichtet - grundsätzlich. "In einigen wenigen Fällen" allerdings, wenn etwa die oberste Geschossdecke nicht gedämmt oder die Heizanlage älter als 30 Jahre sei, müssen die neuen Eigentümer hier innerhalb von zwei Jahren tätig werden. Ein Eigentümerwechsel sei aber ein guter Zeitpunkt, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Beim Hauskauf-Check erfahren Sie was für Sie wichtig ist!  


                  






 
 
 
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