Festpreis incl. Anfahrt bis 50 Km bezieht sich auf Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, bis 250m² Gesamtwohnfläche (ohne Aufpreis)
Es gibt viele Gründe Geld zu sparen!
Bei der Neubauabnahme sollten Sie jedoch kein Geld sparen, denn alle Rechte und Pflichten gehen am Tag der Bauabnahme an den Käufer der Immobilie über. Alle Baumängel müssen Sie dann auf eigene Kosten reparieren oder durch ein Gerichtsgutachten nachweisen. Bei der Neubauabnahme ist es deshalb besonders wichtig, dass alle erkannten Baumängel dokumentiert und in einem formellen Protokoll festgehalten werden. Rund 86 % der von uns geprüften Immobilien haben erhebliche Baumängel. Die Bauabnahme ist daher ein wesentlicher Zeitpunkt beim Kauf der Immobilie. Es gibt nur sehr wenige mangelfreie Neubauten, nur 3 % der von uns geprüften Neubauten wiesen überhaupt keine Baumängel auf. Mit uns haben Sie einen unabhängigen Bausachverständigen an Ihrer Seite, der mit Ihnen in einem 2-stündigen Ortstermin das Haus auf Baumängel hin untersucht. Beim Ortstermin werden sämtliche Gewerke auf vorliegende Ausführungsfehler bzw. Mängel geprüft und im Abnahmeprotokoll schriftlich dokumentiert. Sie erfahren, wie die Mängel zu beseitigen sind und welche Fristen zur Nachbesserung eingehalten werden. |
Einen kurzfristigen Ortstermin bestellen Sie bitte über unser Kontaktformular!
Unsere Leistungen für Sie: (am Beispiel eines Einfamilienhauses)
Beim Ortstermin prüfen wir die Haustechnik und führen Funktionsprüfungen an Türen, Fenster, etc. durch. Wir prüfen in allen Räumen Fußböden, Fliesen oder andere Bodenbeläge sowie Treppen auf sichtbare Schäden/Toleranzen. Wir prüfen Wände und Decken auf optische Mängel, Wandanstriche oder Schäden. Wir prüfen Sanitär, Heizung, Wasserversorgung, Anschlüsse sowie eine Funktionsprüfung von Wasser und der Elektroinstallation. Im Außenbereich prüfen wir Zugangswege, Terrassen, Balkone, Fassade, Dach, Dachentwässerung, eine Feuchtemessung der Kellerwände ist selbstverständlich. Mit der Bauleitung sprechen wir über die erkannten Mängel und abschließende Mängelbeseitigung. |